„Bar oder mit Karte“: Registrierkassen
In Österreich gilt die Registrierkassenpflicht. Die Umsetzung dieser Verpflichtung stellt für viele Unternehmer eine beträchtliche Herausforderung dar. Als Partner für Profis unterstützt METRO Sie bei organisatorischen und technischen Maßnahmen rund um die Registrierkassenpflicht und bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Betrieb.

Tipps zur Registrierkassenpflicht
Die ideale Registrierkasse für Ihr Unternehmen
Welche Registrierkasse für Ihren Betrieb die optimale Lösung darstellt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. METRO bietet maßgeschneiderte Lösungen für alle Unternehmensbereiche (Gastro, Handel, Trader) und Betriebsgrößen an. Registrierkassen sind in unterschiedlichen Preissegmenten und als stationäre oder mobile Lösung erhältlich. Ihr METRO Fachberater betreut Sie in allen Fragen zur Registrierkassenpflicht individuell.
Was muss eine Registrierkasse können?
Als elektronische Registrierkasse gelten alle elektronischen Datenverarbeitungssysteme, die in der Lage sind, Aufzeichnungen zur Ermittlung der Losung zu führen und einzelne Barumsätze zu dokumentieren. Elektronische Registrierkassen müssen ein sogenanntes Datenerfassungsprotokoll führen. Dieses Datenerfassungsprotokoll muss vom Unternehmen mindestens vierteljährlich auf einem externen elektronischen Medium gesichert und dauerhaft archiviert werden.
Ausnahmen für Kalte-Hände-Umsätze und Onlineshops
Unternehmer, die sogenannte „Kalte-Hände-Umsätze“ erzielen, sind bis zu einem Jahresumsatz von € 30.000 von der Registrierkassenpflicht befreit. Kalte-Hände-Umsätze werden „von Haus zu Haus“ oder auf öffentlichen Plätzen ohne Verbindung zu fest umschlossenen Räumlichkeiten erzielt, z. B. von Maronibratern und fahrenden Eisverkäufern. Onlineshops sind unabhängig von der Höhe des Umsatzes von der Registrierkassenpflicht ausgenommen, sofern keine Barzahlungen an den Leistungserbringer erfolgen.