Unser Engagement für die europäische Food Supply Chain Initiative: Gemeinsam für faire Handelspraktiken

METRO GROUP hat sich verpflichtet, die Supply Chain Initiative der EU zu unterstützen. Zweck dieser Initiative und ihrer Grundsätze ist die Förderung fairer Geschäftspraktiken als Grundlage für Handelsgeschäfte in der europäischen Lebensmittelversorgungskette. In den Principles of Good Practice (Grundsätze für vorbildliche Verfahren) sind Rahmenbedingungen für Handelsgeschäfte festgelegt, die vertragliche Freiheit, Wettbewerbsfähigkeit, Vertrauen und Stabilität, als Voraussetzung für Wirtschaftsentwicklung, Innovation und die drei Säulen für ökonomische, soziale und ökologische Nachhaltigkeit, sicherstellen.

Europäische Supply Chain

Allgemeine GrunDsätze

  • Verbraucher: Die Vertragsparteien sollten in ihren B2B-Beziehungen stets die Verbraucherinteressen und die allgemeine Nachhaltigkeit der Versorgungskette berücksichtigen. Die Vertragsparteien sollten für die maximale Wirksamkeit und die Optimierung der Ressourcen bei der Warenverteilung in der gesamten Versorgungskette sorgen.
  • Vertragsfreiheit: Die Vertragsparteien sind unabhängige Wirtschaftseinheiten, die das Recht des Anderen achten, eine eigene Strategie und Managementpolitik zu entwickeln sowie frei und unabhängig über die Teilnahme an Vereinbarungen zu entscheiden.
  • Fairness: Die Vertragsparteien sollten verantwortungsbewusst, redlich und mit beruflicher Sorgfalt miteinander umgehen.

Besondere Grundsätze:

  • Schriftliche Vereinbarungen: Vereinbarungen sollten schriftlich getroffen werden, außer wenn dies aus praktischen Gründen nicht möglich ist oder wenn mündliche Vereinbarungen für beide Seiten akzeptabel und geeignet sind. Sie sollten klar und transparent sein und so viele relevante und vorhersehbare Elemente wie möglich umfassen, einschließlich der Rechte und Verfahren zu deren Beendigung.
  • Vorhersehbarkeit: Einseitige Vertragsänderungen finden nicht statt, es sei denn, diese Möglichkeit und die dafür geltenden Umstände und Bedingungen wurden vorab vereinbart. In den Vereinbarungen sollte dargelegt werden, dass die Parteien alle Änderungen miteinander absprechen, die für die Umsetzung der Vereinbarung erforderlich sind oder die auf unvorhersehbare Umstände zurückzuführen sind, so wie dies in der Vereinbarung niedergelegt ist.
  • Einhaltung: Abkommen müssen eingehalten werden.
  • Informationen: Werden Informationen ausgetauscht, so geschieht dies unter strikter Einhaltung des Wettbewerbsrechts und anderer geltender Gesetze. Die Parteien sollten in angemessener Weise sicherstellen, dass die bereitgestellten Informationen korrekt und nicht irreführend sind.
  • Vertraulichkeit: Die Vertraulichkeit der Informationen muss eingehalten werden, sofern diese nicht bereits öffentlich sind oder die empfangende Partei sie unabhängig davon rechtmäßig und in gutem Glauben erhalten hat. Vertrauliche Informationen werden von der empfangenden Partei ausschließlich für die Zwecke genutzt, für die sie ihr mitgeteilt wurden.
  • Risikoverantwortung: Alle Vertragsparteien in der Versorgungskette sollten ihr eigenes angemessenes unternehmerisches Risiko selbst tragen.
  • Gerechtfertigte Forderung: Eine Vertragspartei darf nicht durch Drohungen einen ungerechtfertigen Vorteil erlangen oder Kosten abwälzen.

Streitbeilegung

Sollten Sie als unser Geschäftspartner den Eindruck haben durch die Verletzung einer der oben genannten Grundsätze betroffen zu sein, wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde bitte an:

Jasmin Hochhauser
Metro Platz 1
2331 Vösendorf
jasmin.hochhauser@metro.at

Bitte geben Sie eine detaillierte Erklärung des Sachverhalts und den Grundsatz, von dem Sie annehmen, dass er verletzt wurde, an. Wir werden Ihre Beschwerde sorgfältig prüfen und uns schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden, um die Angelegenheit zu besprechen und zu klären.