Was ist die LMIV?
Die EU-Verordnung Nr. 1169/2011 betrifft die Information über Lebensmittel an Verbraucher. Auf diesen Seiten widmen wir uns hauptsächlich dem Thema Allergenkennzeichnungspflicht. Wesentliche Neuerungen betreffen u.a. die Bereiche:
Allergenkennzeichnungspflicht, Nährwertangaben, Herkunftsangabe

Für wen gilt die LMIV?
Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gilt für alle Stufen der Lebensmittelkette. Die Ausweispflicht gilt für alle Lebensmittel, die für den Endverbraucher bestimmt sind und vom Lebensmittelhersteller (Vorlieferant) über Lebensmitteleinzel- sowie -großhandel, der Gastronomie und Anbietern von Gemeinschaftsverpflegung zum Endverbraucher gelangen. Alle METRO-Lieferanten sind aufgefordert, alle LMIV relevanten Daten über die GS1 Sync Datenbank bereit zu stellen.
Allergie oder Intoleranz?
Inhalte und Fristen der LMIV
Was bedeutet die LMIV für österreichische Gastronomen?
Wo befinden sich die Informationen der Hersteller?
Die 14 Allergene
Hier erfahren Sie alles, was Sie über die 14 Haupt-Allergene und ihre Kennzeichnung in der Speisekarte wissen müssen (Buchstabencode gemäß der WKO Codex-Empfehlung).