Verkaufsbedingungen

der METRO Cash & Carry Österreich GmbH
in 2331 Vösendorf
www.metro.at
(nachstehend METRO genannt)

METRO Standorte

Für alle Geschäftsbeziehungen mit metro gelten ausschliesslich die nachstehenden Verkaufsbedingungen.

Von diesen Bedingungen
abweichende eigene Einkaufsbedingungen gelten nur dann, wenn sie durch METRO
schriftlich bestätigt werden. 

1. Anwendungsbereich der Verkaufsbedingungen
Unser gesamtes Angebot an Waren und Dienstleistungen richtet sich ausdrücklich und ausschließlich an Unternehmer im Sinne der §§ 1 und 2 UGB und sonstige Institutionen (wie Krankenhäuser, Heime Anstalten, Kantinen), insbesondere daher an freiberufliche Unternehmer, rechtsfähige Kapital- und Personengesellschaften oder Einzelunternehmer, eingetragene Vereine oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts sowie Wiederverkäufer und gewerbliche Verwender (im Folgenden „Kunden“ genannt), soweit das Geschäft zum Betrieb des jeweiligen Unternehmens gehört. Das Konsumentenschutzgesetz und andere Konsumentenschutzbestimmungen (FAGG, PHG etc.) sind auf die Geschäftsbeziehung daher nicht anwendbar.

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen METRO und den Kunden gelten die gegenständlichen Verkaufsbedingungen. Bei Bestellungen im Wege des Fernabsatzes durch den Kunden bei METRO gelten ergänzend zu den gegenständlichen Verkaufsbedingungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bestellungen im Fernabsatzweg (kurz: AGB Zustellung). Für Bestellungen über METRO on Tour geltend ergänzend zu den gegenständlichen Verkaufsbedingungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bestellungen über METRO on Tour (kurz: AGB METRO on Tour).

Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen, den AGB Zustellung oder den AGB METRO on Tour abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

2. METRO-Kundenkarte
Unternehmen gemäß Punkt 1., 1. Absatz können nach Vorlage entsprechender Nachweise über die unternehmerische Tätigkeit eine METRO-Kundenkarte für sich und die von ihnen namhaft gemachten Personen (Einkaufsberechtigte) beantragen. Der Zutritt in die METRO Großmärkte ist nur diesen Personen gegen Vorweisung des Einkaufsausweises in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gestattet. Sie dürfen sich von einer Begleitperson ausschließlich zur Hilfeleistung begleiten lassen. Eltern haften für ihre Kinder. METRO behält sich die Ablehnung von Kundenkarten-Anträgen ohne Angabe von Gründen vor.

Änderungen der Kundendaten sind ausschließlich durch den Unternehmensinhaber bzw. seine Bevollmächtigten möglich.

Sämtliche Personen erhalten erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres eine METRO-Kundenkarte.

Kunden und deren Einkaufsberechtigte haben die METRO-Kundenkarte sicher zu verwahren. Der Kunde haftet für jedweden Gebrauch und Missbrauch seiner METRO-Kundenkarten (einschließlich der METRO-Kundenkarten seiner Einkaufsberechtigten).

Der Kunde verpflichtet sich Sorge zu tragen, dass

a) keine anderen, als die mit der Bestellung bzw. dem Einkauf von Waren betrauten Personen, mit der METRO-Kundenkarte und den Zugangsdaten bei METRO bestellen oder einkaufen;
b) die METRO-Kundenkarten bei Aufgabe, Ruhendstellung oder Stilllegung des Gewerbes oder Ende der Unternehmereigenschaft gemäß Punkt 1, 1. Absatz bzw. Untergang der Rechtsform unverzüglich an METRO zurückgegeben werden; und
c) der Verlust der METRO-Kundenkarte oder der Widerruf einer Einkaufsberechtigung durch den Unternehmensinhaber oder Zeichnungsberechtigten unverzüglich METRO gemeldet wird.

Bei Zuwiderhandeln haftet der Kunde für alle METRO daraus entstehenden Nachteile.

METRO kann die METRO-Kundenkarte ohne Angabe von Gründen jederzeit einziehen oder sperren.

3. Einkauf und Vertragsabschluss
Das Angebot der Waren und Dienstleistungen in Prospekten, Preislisten, Werbeschriften, Webshop o. Ä. ist unverbindlich und stellt kein bindendes Angebot von METRO auf Abschluss eines Kauf- oder Liefervertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung bzw. Erklärung der Einkaufsabsicht ein Angebot abzugeben. Es besteht dadurch kein Anspruch des Kunden auf ununterbrochene Verfügbarkeit der angebotenen Waren.

4. Eigentumsvorbehalt, Pfandrecht
Bis zur vollständigen Bezahlung (inkl. Zinsen und Kosten) verbleiben die verkauften Waren im Eigentum von METRO. Dies gilt insbesondere auch für den Fall der vereinbarten unbaren Zahlung. Die Ware bleibt bis zur Buchung der Gutschrift des vollständigen Kaufpreises auf dem Konto von METRO im Eigentum von METRO. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung und zur Verarbeitung der Waren (nicht aber zu deren Verpfändung oder Sicherungsübereignung) im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes berechtigt, außer ihm wurde eine Weiterveräußerung oder Verarbeitung von METRO untersagt.

Im Falle der Weiterveräußerung der Ware, tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen an METRO ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen Dritte (insbesondere den Käufer der Ware) entstehen. Der Kunde verpflichtet sich, den Käufer der Ware über die Abtretung zu informieren (z.B. durch Fakturenvermerk).

Erfolgt eine Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden oder andere Unternehmer, so erwirbt METRO an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von METRO gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, METRO nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.

Führt ein dritter Gläubiger gegen den Kunden auf im vorbehaltenen Eigentum von METRO stehende Waren Exekution (etwa durch Begründung eines exekutiven Pfandrechts) oder versucht ein dritter Gläubiger in anderer Form auf diese Waren zu greifen, so verpflichtet sich der Kunde, die Eigentumsrechte von METRO zu schützen und zu verteidigen sowie METRO unverzüglich zu informieren.

5. Angebote, Preise
Die in METRO-Angeboten genannten Preise sind Tagespreise. Auch hinsichtlich der Menge sind diese Angebote freibleibend. Die Preise sind in EURO angegeben.

Wer Verpackungen aufreißt oder beschädigt, welche als Originalverpackung oder Verkaufseinheit ersichtlich sind, ist zu deren Kauf verpflichtet.

6. Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Verzug
6.1. Zahlungsart und Fälligkeit
Die Bezahlung der Rechnung erfolgt in bar oder mittels Bankomat- oder Kreditkarte Zug um Zug gegen Abgabe der Ware. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungsforderungen bei Erhalt der Rechnung sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderer, von METRO nicht ausdrücklich anerkannter Gegenansprüchen zurückzuhalten oder mit Forderungen gegen METRO aufzurechnen.

Durch Bezahlung des Rechnungsbetrages wird der ordnungsgemäße Empfang der Ware hinsichtlich des Zustands und der Menge bestätigt.

6.2. Verzug
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist METRO berechtigt,

a. die Erfüllung eigener vertraglicher Verpflichtungen bis zum Eingang des fälligen Betrages aufzuschieben.
b. den gesamten noch offenen Betrag sowie allfällige offene Zahlungen aufgrund anderer Verträge sofort fällig zu stellen;
c. Verzugszinsen im Ausmaß des gesetzlichen Zinssatzes ab Fälligkeit zu verrechnen; und
d. nach eigener Wahl entweder am Kaufvertrag festzuhalten oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

Der Kunde ist bei Zahlungsverzug verpflichtet, METRO die zweckentsprechenden und tarifmäßigen Inkassokosten und Kosten der Rechtsverfolgung zu bezahlen. Darüber hinaus werden bei Zahlungsverzug Verzugszinsen ab Fälligkeit verrechnet.

7. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von METRO beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern sich nicht aufgrund zwingender Rechtsvorschriften eine darüberhinausgehende Haftung ergibt. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit oder von Vorsatz ist vom Geschädigten zu beweisen.

Die Haftung von METRO verjährt, mit Ausnahme von Personenschäden in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

Für mittelbare Schäden, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, entgangenen Gewinn sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet METRO nicht.

8. Rücktrittsrechte
METRO ist berechtigt, den Rücktritt von den mit dem Kunden abgeschlossenen Verträgen zu erklären, wenn ein wichtiger Grund hierzu vorliegt. Als wichtiger Grund wird insbesondere angesehen, wenn für METRO die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses

a. wegen des Verlustes des Vertrauens
b. wegen schwerwiegender Leistungsstörungen
c. wegen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden bzw. Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder
d. wegen Verlust/Sperre der METRO-Karte

unzumutbar ist.

9. Gewährleistung
9.1. Allgemeine Beschränkung
METRO leistet lediglich Gewähr dafür, dass die gekauften Waren im unbeschränkten Eigentum oder zumindest in der Verfügungsberechtigung von METRO stehen und die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen; darüber hinaus wird keine Gewähr übernommen.

Eine Haftung von METRO dafür, dass die gekaufte Ware für die vom Kunden in Aussicht genommenen Zwecke geeignet ist, besteht nicht.

9.2. Rügepflicht und Ausschluss der Gewährleistung
Der Kunde hat sämtliche Waren unverzüglich bei Entgegennahme zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen sofort anzuzeigen.

Unverzüglich bedeutet:

a. Bei Kauf von Non-Food-Waren und sonstigen nicht schnell verderblichen Food-Waren innerhalb von 48 Stunden ab Entgegennahme der Ware.
b. Schnell verderbliche Food-Waren im offenen Verkauf (z.B. Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch und Brot) sind bei Entgegennahme sofort zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, ist dieser sofort, ohne jegliche Verzögerung anzuzeigen.

Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Vermutung der Mangelhaftigkeit und den Rückgriff des gewährleistungspflichtigen Übergebers (§§ 924 und 933b ABGB) werden ausgeschlossen.

Unterlässt der Kunde die fristgerechte Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Ansprüche aus Gewährleistung (§§ 922 ff. ABGB), aus Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933a ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache (§§ 871 ff. ABGB) können dann nicht mehr geltend gemacht werden.

Die Rüge hat unter Vorlage der Ware (bei Non-Food-Waren samt unbeschädigter Originalverpackung) sowie der Rechnung beim Kundendienst des jeweiligen Großmarktes zu den Geschäftszeiten oder fristenwahrend per Mail unter kontakt@metro-service.at zu erfolgen. METRO kann die Gewährleistung bei Nichtvorliegen der Originalverpackung ablehnen.

Bei begründeter Beanstandung ist METRO nach eigener Wahl zur Reparatur, Ersatzleistung, Wandlung oder Kaufpreisminderung berechtigt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Zurverfügungstellung eines Ersatzgeräts durch METRO.

10. Nutzung des Geländes, Transportbehelfe und Ladehilfen
Das Parken auf dem METRO-Gelände, das Betreten der METRO-Märkte und die Benutzung von Transportmitteln innerhalb dieser sowie auf dem METRO-Gelände erfolgen auf eigene Gefahr des Kunden. Das Parken außerhalb der Geschäftszeiten von METRO oder während der Geschäftszeiten, ohne bei METRO einzukaufen, ist verboten.

Die jeweiligen Hinweistafeln auf den METRO-Parkplätzen sind zu beachten.

Die Transportbehelfe und Ladehilfen werden von METRO dem Kunden in Rechnung gestellt.

11. Datenschutz

Es gelten unsere Datenschutzhinweise unter www.metro.at/datenschutzbestimmungen.

12. Rechte am geistigen Eigentum
METRO behält sich sämtliche Rechte am gesamten Inhalt der METRO-Website (www.metro.at), wie insbesondere Marken- und Urheberrechte an Logos, Grafiken, Fotos, Bildern, Videos, Texten etc. vor. Jegliche Nutzung von Inhalten der Website, wie insbesondere die Speicherung von Daten der Website, die Anfertigung von Kopien, die Vervielfältigung, Verbreitung oder Bearbeitung von Inhalten der Website ist untersagt, sofern METRO keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt hat.

13. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort
Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Rechtsverhältnissen, auf die diese Bedingungen anwendbar sind, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit des für den ersten Wiener Gemeindebezirk örtlich und sachlich zuständigen Gerichts.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).

Für Zahlungen ist der Erfüllungsort der Sitz von METRO.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksam gewordenen Bestimmung, soll eine solche Bestimmung gelten, welche dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Februar 2023

 

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